Voraussetzungen im Bereich der KV Bayern und der KV Hessen zum Erwerb der Abrechnungsgenehmigung "Psychosomatische Grundversorgung" (Gebührenordnungsnummern 35100 und 35110 EBM):
Nachweis über eine mindestens 3-jährige Erfahrung in selbstverantwortlicher ärztlicher Tätigkeit
und "THEORIE"
Theorieseminare von mindestens 20-stündiger Dauer, in denen Kenntnisse zur Theorie der Arzt-Patient-Beziehung, Kenntnisse und Erfahrungen in psychosomatischerKrankheitslehre und der Abgrenzung psychosomatischer Störungen von Neurosen und Psychosen und Kenntnisse zur Krankheit und Familiendynamik, Interaktion in Gruppen, Krankheitsbewältigung (Coping) und Differentialindikation von Psychotherapie-Verfahren erworben wurden.
(= Kursinhalt)
und "VERBALE INTERVENTIONSTECHNIKEN"
Vermittlung und Einübung verbaler Interventionstechniken von mindestens 30-stündiger Dauer
(= Kursinhalt)
und "BALINTGRUPPE"
Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung durch kontinuierliche Arbeit in Balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen von mindestens 30-stündiger Dauer (d.h. bei Balintgruppen mindestens 15 Doppelstunden) in regelmäßigen Abständen über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr
Hier finden Sie einen Link mit weiteren Hinweisen der BLAEK für eine Anerkennung von Balintgruppen im Rahmen des Erwerbs der Qualifikation „psychosomatische Grundversorgung“.
Leider sind einige Vorgaben nicht bundesweit einheitlich und auch Änderungen im zeitlichen Verlauf unterworfen.
Bitte informieren Sie sich daher stets direkt bei der für Sie zuständigen Landesärztekammer und / oder Kassenärztlichen Vereinigung über die für Sie geltenden Bestimmungen.